

Häufig
gestellte
Fragen
FAQ
1. Besuch bei deinem Arzt oder deiner Ärztin
Dein Arzt oder deine Ärztin wird deine Symptome untersuchen, eine Diagnose erstellen und je nachdem dir eine Zuweisung für die Physiotherapie mitgeben.
2. Chefärztliche Bewilligung
Derzeit muss die Zuweisung vor Therapiebeginn nur bei der SVS und der KFA von der jeweiligen Krankenkasse bewilligt werden. Bei der ÖGK und der BVA ist aktuell keine Bewilligung erforderlich.
3. Termin ausmachen
Kontaktiere mich noch heute und reservier dir deinen Ersttermin.
Ja, für physiotherapeutische Behandlungen ist in der Regel eine ärztliche Verordnung notwendig. Diese enthält:
Ihre persönlichen Daten
Die medizinische Diagnose
Die Art und Anzahl der verordneten physiotherapeutischen Leistungen
Für Gesundheitsförderung oder Prävention ist keine ärztliche Verordnung erforderlich – diese Leistungen gelten jedoch als Privatleistungen und werden nicht von der Krankenkasse rückerstattet.
Das hängt von Ihrer Versicherung ab:
ÖGK: Bewilligungspflicht bis 30. Juni 2027 ausgesetzt
BVAEB: Keine Bewilligungspflicht mehr
SVS und KFA: Bewilligung vor Behandlungsbeginn erforderlich
EU-Krankenversicherungen: ebenfalls vorab bewilligungspflichtig
Preise:
PT 30 Minuten € 56,-
PT 45 Minuten € 82,-
PT 60 Minuten € 106,-
Hausbesuchspauschale € 30,- + € 0,50 pro km.
Ich arbeite als Wahlphysiotherapeutin, daher begleichen Sie die Kosten zunächst selbst. Anschließend können Sie bei Ihrer Krankenkasse um Teilrückerstattung ansuchen.
Derzeit befinde ich mich in einem Raum im Verbindungszentrum Pinkafeld, genauer an der Adresse Burcknergasse 1, 7423 Pinkafeld. Bitte beachten Sie, dass der Zugang nicht barrierefrei ist und sechs Stufen zu bewältigen sind.
Bitte bringen Sie mit:
Ihre ärztliche Verordnung
Relevante Befunde (Röntgen, MRT, Arztbriefe usw.)
So kann die Erstbegutachtung optimal durchgeführt werden.
Du schaffst es nicht zu mir in die Praxis zu kommen wegen deiner Verletzung oder Erkrankung? Kein Problem, ich komme gerne zu dir. Wichtig hierfür ist, das dies auf deiner Zuweisung vermerkt ist. Bei Fragen oder genaue Kostenberechnung melde dich gerne bei mir.
Bitte sagen Sie Termine mindestens 24 Stunden vorher telefonisch oder per SMS ab.
Bei nicht rechtzeitiger Absage wird der Termin voll verrechnet.
Bei plötzlicher Erkrankung oder Notfall entfällt die Verrechnung, wenn der Grund nachvollziehbar belegt wird.
Zahlung erfolgt bar bei Erhalt der Honorarnote
Honorarnoten werden beim 3., 6. und 10. Termin ausgestellt
Bei verspäteter Zahlung können 4 % Verzugszinsen sowie € 60 Mahnspesen anfallen
Nach Abschluss und Bezahlung der Behandlung reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein:
Bezahlte Originalhonorarnote
Zahlungsnachweis
(Falls nötig) bewilligte ärztliche Verordnung
Der Rückersatz hängt von Ihrem Versicherungsträger ab.
Sabrina Schützenhofer, BSc
Bruckgasse 1
7423 Pinkafeld
Telefon: + 43 650 94 91 014
E-Mail: praxis@ursprung-therapie.at
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